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Präsenzunterricht ab dem 31.05.2021

(Letzte Aktualisierung 19.05.2021, 18:45 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter
der Ausbildungsbetriebe, Einrichtungen und Kammern,

die Regelungen zum Unterricht wurden von Bund und Land grundsätzlich neu gefasst. Die ab 31. Mai geltenden Änderungen und Details zur Rückkehr zum Präsenzunterricht können hier eingesehen werden: https://www.schulministerium.nrw/ministerium/19052021-schulbetrieb-ab-dem-31-mai-2021
Alle Informationen zum Coronavirus finden Sie auf den Seiten des Schulträgers: https://www.siegen-wittgenstein.de

Zu Unterrichtsbeginn und Organisation des Unterrichtes etc. informieren die Klassenlehrer*innen ihre Klassen in Abhängigkeit der Erfordernisse der einzelnen Bildungsgänge durch direkte Kontaktaufnahme. Bitte schauen Sie regelmäßig in Ihre Siwiwissen-Postfächer.

Bitte beachten Sie auch weiterhin:
Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur durch Nachweis negativer Testergebnisse oder einer vollständigen Immunisierung möglich. Auf der Seite des MSB heißt es dazu (https://www.schulministerium.nrw/selbsttests): “… Als Nachweis zur Immunisierung ist auch ein Impfpass mit entsprechender Eintragung bzw. die Vorlage des COVID-19-Befundes des Testlabors ausreichend. …”
Testungen sollen an zwei Tagen pro Woche durchgeführt werden. Es steht Ihnen frei, sich innerhalb von 48 Stunden vor dem jeweiligen Schulbesuch bei einem behördlich anerkannten Testzentrum testen zu lassen oder unmittelbar in der Schule einen Selbsttest durchzuführen.

Wir danken den sozialpädagogischen und medizinischen Einrichtungen, den Einrichtungen in der Behindertenhilfe und allen weiteren Ausbildungspartnern dafür, dass sie trotz der schwierigen Bedingungen den Praxis-/Praktikums-/Ausbildungsbetrieb für unsere Schüler*innen aufrecht erhalten.

Und wir danken ebenfalls den Ausbildungsbetrieben des dualen Systems und den Praktikumseinrichtungen der Fachoberschule für die Freistellung der Auszubildenden / Praktikant*innen für die Teilnahme am Distanzunterricht im Rahmen des weiterhin geltenden Stundenplans.

Sollten Sie Fragen zum Umfang der verpflichtenden Freistellung haben, kann §7 der zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG weitere Informationen bereitstellen. Sehr gerne stehen wir Ihnen darüber hinaus telefonisch oder per E-Mail für Fragen oder Anmerkungen zur Verfügung.

Die geplanten Abschlussprüfungen der Kammern finden statt. Diese Informationen werden bei Bedarf mehrmals täglich aktualisiert.

Wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen – bitte bleiben Sie gesund!
Ihr Team der AHS