Fachoberschule für Gesundheit und Soziales
Fachoberschule für Gesundheit und Soziales
Die Bildungsgänge der Fachoberschule des Sozial- und Gesundheitswesens qualifizieren zur Fachhochschulreife (FHR) oder mit der FOS 13B auch zur Allgemeinen Hochschulreife (AHR, Abitur). Sie vermitteln damit die Studierfähigkeit an einer Fachhochschule oder einer Universität.