Fachschulen des Sozialwesens –
Fachschule für Heilerziehungspflege (FHP)
Praxisintegrierte Ausbildung

Anmeldungen sind ab sofort über das Portal Schüler Online ganzjährig möglich!

Formular: Hinweise zum Bewerbungsverfahren als pdf
Formular: Nachweis Praxisstelle
Formular: Antrag auf Genehmigung der Stelle

 

Was können Sie erreichen?

Die Fachschule für Heilerziehungspflege bildet zu staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerinnen / Heilerziehungspflegern aus. Diese sind Fachkräfte der Behindertenhilfe, die für die Begleitung, Pflege und Erziehung von Menschen zuständig sind, welche infolge einer Schädigung ihrer körperlichen, geistigen, seelischen oder sozialen Möglichkeiten soweit beeinträchtigt sind, dass sie ihr Leben nur unter erschwerten Bedingungen gestalten können.

Wer kann zu uns kommen?

Aufnahmevoraussetzungen:

Fachoberschulreife und eine abgeschlossene (einschlägige) Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren (z.B. Sozialassistent oder Kinderpflege)

oder

Abschluss einer Berufsfachschule oder Fachoberschule mit Fachhochschulreife im Sozial- und Gesundheitswesen, Fachhochschulreife mit anderen Schwerpunkten und Fachhochschulreife schulischer Teil mit einem zusätzlichen einjährigen gelenkten Praktikum in einer Einrichtung der Behindertenhilfe

oder

Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren

oder

für Abiturientinnen / Abiturienten, wenn einschlägige berufliche Tätigkeit oder ein einschlägiges Praktikum im Umfang von sechs Wochen (Vollzeit) oder 480 Stunden (in Teilzeit) zusammenhängend, in einer Einrichtung der Behindertenhilfe nachgewiesen werden kann.

Empfehlenswert sind berufliche Tätigkeiten oder ein Praktikum in einer Einrichtung der Behindertenhilfe. Auch Zivildienst, FSJ, BfD werden anerkannt, soweit sie im Arbeitsfeld der Behindertenhilfe angesiedelt sind.

und

den Nachweis der persönlichen Eignung durch die Vorlage eines erweiterten polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a.

Was erwartet Sie?

Dauer und Organisation der praxisintegrierten Ausbidung:

Die Ausbildung entspricht inhaltlich einer vollzeitschulischen Ausbildung und dauert drei Jahre. Fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsabschnitte (einschl. Berufspraktikum) werden integriert, um eine möglichst praxisnahe Ausbildung zu gewährleisten.

Der Unterricht findet an zwei aufeinander folgenden Tagen pro Woche (18 Wochenstunden) sowie in jährlich drei Blockwochen in der Fachschule für Heilerziehungspflege in Siegen statt.

In der übrigen Zeit erfolgt der Einsatz in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Behindertenhilfe mit mindestens 50% der regulären Arbeitszeit.

Die Studierenden werden durch die Schule auch in der Praxis begleitet.

Hier findet man ein Angebot an Praktikumsplätzen.

 

Welche Fächer werden unterrichtet?

Stundentafel:

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/ Kommunikation
  • Englisch
  • Politik/ Gesellschaftslehre
  • Religionslehre

Fachrichtungsbezogener Lernbereich:

  • Didaktik und Praxis der Heilerziehungspflege
  • Heilerziehungspflegerische Theorie
  • Pflege und Gesundheit
  • Organisation/Recht/Verwaltung/EDV
  • Heilerziehungspflegerische Methoden

(z.B. Basale Stimulation, Kommunikation, Psychomotorik, Musik / Rhythmik, Kunst, Hauswirtschaft)

  • Projektarbeit
  • Praxis in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Differenzierungsbereich

  • Mathematik (Die Teilnahme an diesem Unterricht ist erforderlich für den Erwerb der Fachhochschulreife)

Wie gestaltet sich die Prüfung?

Die Ausbildung schließt mit dem Fachschulexamen ab. Es besteht aus einer schriftlichen und ggf. mündlichen Prüfung. Im Anschluss daran findet die fachpraktische Prüfung in Form eines Kolloquiums statt.

Durch die Teilnahme am Mathematikunterricht und eine erweiterte Abschlussprüfung ist der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.

Wie bewerbe ich mich?

Für die Aufnahme in die Fachschule können Sie sich ab sofort direkt am Berufskolleg AHS mit den erforderlichen Unterlagen bewerben. Darüber hinaus müssen Sie sich über schüler-online bewerben. Sie sollten so früh wie möglich Kontakt zu Einrichtungen der Behindertenhilfe aufnehmen, um dort Ihr Interesse an einem praxisintegrierten Praktikumsplatz deutlich zu machen.

Der Bewerbung sind beizufügen:

  • Bewerbungsschreiben
  • ein Lebenslauf
  • ein Lichtbild
  • der Nachweis der Fachoberschulreife bzw. das Zeugnis des letzten allgemeinbildenden Schulabschlusses
  • der Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung oder Ersatzleistungen (siehe Zugangsvoraussetzungen)
  • der Nachweis der persönlichen Eignung durch die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nach §30a BZRG. Dieses ist kostenpflichtig. Es reicht daher aus, dieses erst nach Erhalt der vorbehaltlichen Zusage Ihres Schulplatzes einzureichen.
  • der Nachweis eines Ausbildungsplatzes in einer Einrichtung der Behindertenhilfe sollte möglichst schon bei der Bewerbung an der Fachschule erfolgen, weil dann durch einen Bonus die Aufnahmechancen verbessert werden
  • Für die endgültige Aufnahme in die Fachschule muss bis spätestens zum 30. April ein Ausbildungs- bzw. Praktikumsvertrag in dreifacher Ausfertigung vorliegen.

Hier finden Sie das Angebot an Praktikumsstellen für die praxisintegrierte Ausbildung Heilerziehungspflege (zurzeit noch für das Schuljahr 2022/2023). Die dort aufgeführten Einrichtungen sind Mitglieder im Praxisbeirat Heilerziehungspflege. Sollten Sie Ausbildungsangebote von anderen als den dort aufgeführten Einrichtungen haben, bitten wir Sie um Abklärung mit unserer Fachschule.
Falls eine Einrichtung Sie gerne als Auszubildenden aufnehmen möchte, sollte die Einrichtung Ihnen dies mittels eines Nachweisformulars, das den Einrichtungen vorliegt, mit denen wir bislang kooperieren. Diesen Nachweis eines vorbehaltlichen Ausbildungsplatzes sollten Sie in jedem Fall der Bewerbung beifügen, da Sie dann im Bewerbungsverfahren einen Bonus erhalten.

Sie erhalten bis 15. März einen Bescheid der Fachschule für Heilerziehungspflege. Im Falle Ihrer Aufnahme in die Fachschule ist der vorbehaltlichen Zusage ein Praktikantenvertrag beigelegt, den Sie dann schnellst möglich mit der Einrichtung abschließen und spätestens bis 30. April der Fachschule ausgefüllt und unterschrieben vorlegen sollten.
Die endgültige Aufnahme in die Fachschule für Heilerziehungspflege ist nur möglich, wenn ein entsprechender Praktikumsvertrag mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 19,5 Wochenstunden vorliegt. Liegt dieser Vertrag dem Berufskolleg AHS nicht bis 30. April vor, werden freiwerdende Schulplätze über die Warteliste umgehend neu besetzt.

Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es?

Kosten der Ausbildung

Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Im Einzelfall kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nach den Bestimmungen des SGB III (Förderung der beruflichen Weiterbildung) gegeben sein.

Für diese Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit sind unsere Fachschulen zertifiziert.

Wen können Sie ansprechen?

Frau Maria Bauseler
Lehrerin Sek. II/BK
E-Mail: M.Bauseler@berufskolleg-ahs-si.de

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