Hinweis: Die im Video angegebene nachzuweisende Praktikumszeit wurde inzwischen geändert: in Vollzeit mindestens 240 Stunden (dauert dann etwa sechs Wochen), bei Teilzeitbeschäftigung / Teilzeitpraktikum entsprechend länger
 

Fachschule für Sozialwesen –
Fachrichtung Sozialpädagogik (FSP)

 

Sie haben das Ziel, in den sozialpädagogischen Arbeitsfeldern (Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung, sozialpädagogische Tätigkeiten in der Schule) professionell, selbständig und eigenverantwortlich tätig zu sein. Sie sehen sich in einem vielfältigen Berufsfeld in Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben mit altersgemischten, multikulturellen und inklusiven / integrativen Bezugsgruppen und in der Einzelbegleitung. Sie reizt ein Berufsalltag, in dem Sie mit Ihren Kenntnissen, Fertigkeiten und personalen und sozialen Kompetenzen immer wieder neu herausgefordert werden.
Sie haben bereits durch Schule, Praktikum, eine vorherige (einschlägige) berufliche Erstausbildung und/oder Berufserfahrungen die ersten Schritte dahin unternommen. Die Perspektive auf ein späteres Fachhochschulstudium steht für Sie eventuell im Raum.

 

Was können Sie erreichen?

In diesem Bildungsgang erwerben Sie

  • den Berufsabschluss als „Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher“.
  • auf Wunsch die Fachhochschulreife. Hierzu nehmen Sie am Unterricht des Differenzierungsbereiches (Mathematik) und an der zusätzlichen schriftlichen Prüfungsarbeit aus einem der drei Bereiche Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache (Englisch) oder Mathematik / Technik / Naturwissenschaften mit Erfolg teil. Mit dem Zeugnis der Fachhochschulreife wird die Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen oder in entsprechenden Studiengängen an Gesamthochschulen erworben.

 

Wer kann zu uns kommen?

 

immer erforderlich:  Fachoberschulreife / Mittlerer Schulabschluss (umgangssprachlich „Realschulabschluss“)

 

Bewerben kann sich, wer darüber hinaus eine der folgenden formalen Voraussetzungen (1. – 8.) erfüllt:

 

1.

2.

3.

 

 

Abschluss Kinderpfleger:in

(BFK)

 

 

Abschluss Sozialassistent:in / Sozialhelfer:in

(SOZ)

 

 

Abschluss der Fachoberschule (FOS) / Höhere Berufsfachschule im Sozial- und Gesundheitswesen (umgangssprachlich „Fachabitur“)

= Abschluss einer mindestens zweijährigen für die Berufstätigkeit der Erzieherin / des Erziehers dienlichen Berufsausbildung

 

 

 

4.

5.

6.

7.

8.

 

Fachoberschul-abschluss mit anderem Schwerpunkt

 

 

und

Fachhochschulreife, schulischer Teil1

 

 

 

 

und

Allgemeine Hoch-schulreife2

 

 

 

 

und

Berufsabschluss außerhalb des sozial-pädagogischen Arbeitsfeldes3

 

und

einschlägige

Vollzeit-Berufstätigkeit

von mindestens fünf Jahren4

 

einjähriges

gelenktes

Praktikum in

einem

Kindergarten

(z.B. BfD, FSJ)

einjähriges

gelenktes

Praktikum in

einem

Kindergarten

(z.B. BfD, FSJ)

mind. 240 Std. Praktikum in einem Kindergarten

mind. 240 Std. Praktikum in einem Kindergarten

 
 

 

Bitte die nachfolgenden Fußnoten und Erläuterungen beachten.

1 Bewerber:innen, die sich mit der Fachhochschulreife, schulischer Teil, bewerben, legen bitte einen Nachweis über das gelenkte Praktikum im sozialpädagogischen Arbeitsfeld vor; hier z.B. auch FSJ oder BfD möglich. In der Regel beträgt die Praktikumsdauer ein Jahr. Ein anderer Praktikumsumfang ist möglich, sofern Abweichendes auf dem Zeugnis der Fachhochschulreife, schulischer Teil, angegeben ist: Die erforderliche Dauer des Praktikums wird im Zeugnis über die Fachhochschulreife, schulischer Teil, genannt.

 

2 Abiturient:innen und

3 Bewerber:innen nach Erreichen eines Berufsabschlusses außerhalb des sozialpädagogischen Arbeitsfeldes

absolvieren eine einschlägige berufliche Tätigkeit oder ein einschlägiges Praktikum im Umfang von mindestens 240 Stunden Dauer (also mind. sechs Wochen in Vollzeit) zusammenhängend in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Bei einer Teilzeitbeschäftigung / einem Teilzeitpraktikum verlängert sich die Dauer in entsprechendem Umfang. Das Praktikum soll aktuell durchgeführt werden, d.h., es kann nicht bereits länger zurück liegen.

Empfehlenswert sind berufliche Tätigkeiten oder ein Praktikum in einem Kindergarten. Auch Zivildienst, FSJ und BfD werden anerkannt, soweit sie im sozialpädagogischen Arbeitsfeld angesiedelt sind.

Sofern zum Bewerbungszeitpunkt vorhanden, legen Bewerber:innen bitte den Nachweis über die 240 Stunden umfassende Kitapraxis vor – nach Möglichkeit in Verbindung mit einer Praktikumsbeurteilung. Ansonsten bitte eine Bestätigung einer Einrichtung, dass Sie das Praktikum dort beginnen werden oder eine Mitteilung, dass Sie das Praktikum rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn (bei PIA bis 31.07. des Jahres; bei der konsekutiven Ausbildungsform bis zum Ende der Sommerferien) durchführen werden.

 

4 Zum Nachweis der einschlägigen Vollzeit-Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren legen Sie bitte eine tabellarische Übersicht und Tätigkeitsnachweise vor, aus denen der Umfang der Beschäftigung und die Tätigkeitsbezeichnungen / -beschreibungen hervor gehen. Ob Tätigkeiten anrechnungsfähig sind, richtet sich sinngemäß nach den Kriterien, die weiter unten für die Wahl der Praktikumsstelle genannt sind (Wo kann ich mein Praktikum machen?). In diesem Bereich sind Tätigkeiten im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses relevant, nicht ehrenamtliche Tätigkeiten oder Praktika. Sofern Tätigkeiten in Teilzeit durchgeführt wurden, verlängert sich der Nachweiszeitraum entsprechend.

 

Neben den formalen Voraussetzungen sollten Sie auch folgende Eigenschaften mitbringen und daran interessiert sein, sich in diesen Bereichen weiterzuentwickeln:

  • Allgemeinbildung
  • Eigeninitiative, aktives Interesse, Zuverlässigkeit
  • Körperliche und emotionale Belastbarkeit
  • Einfühlungsvermögen, Geduld, Toleranz
  • Selbstbewusstsein, Eigenständigkeit, Grenzen setzen können
  • Teamfähigkeit
  • Kompetenter Umgang mit Sprache / Ausdruck / Kommunikation
  • Kreativität, Musikalität, Spaß an Bewegung
  • Fähigkeit zur (Selbst-) Reflexion

 

Welche Unterlagen muss ich bei der Schule einreichen?

Bitte senden Sie folgende Unterlagen an die Schule:

– Bewerbungsschreiben / Motivationsschreiben

– Lebenslauf mit Lichtbild, Unterschrift

– Zeugnis über die Fachoberschulreife/den Realschulabschluss und zugangsrelevantes Abschlusszeugnis, beides in beglaubigter Kopie

– nach Möglichkeit ein Arbeitszeugnis und/oder eine Praktikumsbeurteilung

– frankierter Briefumschlag (Fensterumschlag DIN A4, 1,60€ Briefmarke)

weitere Hinweise:

Unvollständige Bewerbungen können nicht bearbeitet werden.

Bitte verwenden Sie KEINE Bewerbungsmappe.

 

Wann benötige ich das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis gemäß Paragraph 30a Bundeszentralregister?

Dieser Nachweis ist für die Bewerbung noch nicht erforderlich. Zum Nachweis der persönlichen Eignung durch die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses gemäß § 30a Bundeszentralregister werden Sie zusammen mit der Zusage eines Schulplatzes aufgefordert. Dann erhalten Sie auch ein Dokument zur Beantragung bei der zuständigen Behörde.

Wo kann ich mein Praktikum machen?

Für alle zur Anrechnung vorgelegten beruflichen Tätigkeiten oder Praktika gilt: Ratsam ist die Durchführung in einer Kindertagesstätte / einem Kindergarten, da somit die bestmögliche Anschlussfähigkeit für die Ausbildung gegeben ist. Aber auch ein Praktikum in einem anderen sozialpädagogischen Arbeitsfeld (z.B. Kinder- und Jugendtreff, OGS, Wohngruppe) oder die Tätigkeit als
Integrationskraft ist anrechnungsfähig.

 

Praxiserfahrung im Rahmen einer Tätigkeit als Alltagshelfer:in

… ist nicht anrechnungsfähig. Auch wenn man in einer Kita arbeitet, ist der Tätigkeitsschwerpunkt vom Gesetzgeber her im hauswirtschaftlichen und pflegerischen Bereich angesiedelt.

Praxiserfahrung im pflegerischen und im medizinischen Bereich

… ist nicht anrechnungsfähig. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt nicht im soz.päd. Arbeitsfeld.

Praxiserfahrung aus der Arbeit mit Menschen mit Behinderung

… ist nur dann anrechnungsfähig, wenn der Tätigkeitsschwerpunkt im soz.päd. Arbeitsfeld liegt. Bitte Rücksprache mit der Schule nehmen.

   

 

Masernschutzimpfung und Vorgaben aus den Corona-Verordnungen

Bitte beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben zur Masernschutzimpfung und die Corona-Verordnungen. Die Regelungen sind relevant dafür, ob Sie Praktika in sozialpädagogischen Einrichtungen antreten können. Sofern Sie die dort aufgestellten Bedingungen nicht erfüllen und somit im Verlauf der Erzieher:innenausbildung keine Praktika durchführen können, ist eine Aufnahme der Erzieher:innenausbildung nicht sinnvoll.

 

Anrechnung hochschulischer Qualifikationen

Eine Anrechnung von hochschulischen Qualifikationen auf die Ausbildungsdauer ist möglich. Informationen finden Sie hier. Das Formular zur Prüfung der Anrechnungsmöglichkeiten erhalten Sie auf Anfrage.

 

Was muss ich beachten, wenn ich meine Zeugnisse oder meinen Berufs- oder Studienabschluss im Ausland erworben habe?

In dem Fall, dass Sie Ihre Abschlüsse im Ausland erworben haben, benötigen wir in beglaubigter Kopie

  • die Einstufung des im Ausland erworbenen Abschlusses durch die zuständige deutsche Behörde
  • Ihr ausländisches Zeugnis in beglaubigter deutscher Übersetzung

 

Speziell für Bewerber:innen für die PIA-Erzieher:in

Bitte beachten Sie bei der Wahl der Einsatzstelle: Die Praxiseinrichtung liegt im Kreis Siegen-Wittgenstein oder ist bis zu 40 km einfache Fahrstrecke von der Schule entfernt oder ist innerhalb von 30 Minuten Fahrzeit von der Schule aus zu erreichen.

 

Sofern Sie grundsätzlich die Aufnahmevoraussetzungen für die Erzieher:innenausbildung erfüllen, aber für die PIA-Erzieher:in keine Zusage erhalten, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihre Bewerbung alternativ im Bewerbungsverfahren für die konsekutive Schulform berücksichtigen. Bei PIA-Bewerbungen geben Sie bitte an: „Ja, bitte berücksichtigen Sie meine Bewerbung auch im Verfahren für die konsekutive Ausbildungsform.“ ODER „Nein, ich bewerbe mich nicht alternativ für die konsekutive Ausbildungsform.“

 

Was erwartet Sie?

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Im zweijährigen überwiegend fachtheoretischen Ausbildungsabschnitt mit 35 Unterrichts-stunden pro Woche sind insgesamt 16 Wochen Praktikum einbezogen.
Das Unterrichtsangebot ist in Lernbereiche und -felder gegliedert. Das Lernen wird über Lernsituationen organisiert und strukturiert, die eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis ermöglichen. Die Praktika werden durch die Fachschule vor- und nachbereitet und betreut und durch die sozialpädagogischen Einrichtungen angeleitet. Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet ein Fachschulexamen statt, bei dem die Gesamtqualifikation geprüft wird.
Das Bestehen des Fachschulexamens ist Voraussetzung für den Eintritt in das anschließende einjährige Berufspraktikum (fachpraktischer Ausbildungsabschnitt). In diesem Jahr arbeiten Sie in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit und erhalten 160 – 200 Stunden begleitenden Unterricht im fachrichtungsbezogenen Lernbereich. Das Berufspraktikum schließt mit einem Kolloquium (Abschlussprüfung) ab.

 

Welche Fächer werden unterrichtet?

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Fremdsprache (Englisch)
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Naturwissenschaften

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

  • Berufliche Identität und professionelle Perspektive weiter entwickeln
  • Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  • Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  • Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
  • Religionslehre/Religionspädagogik
  • Wahlfach zur Vertiefung
  • Projektarbeit
  • Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Differenzierungsbereich (zum Erwerb der Fachhochschulreife)

  • Mathematik

 

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

  • BAföG – Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Siegen-Wittgenstein.
  • Aufstiegs-BAföG (Förderleistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG) – Infos unter www.aufstiegs-bafoeg.de
  • Bildungsgutschein – Der Bildungsgang ist für die Weiterbildungsförderung durch die Agentur für Arbeit zugelassen, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Nähere Informationen erhalten Sie dort.
 

  

Wen können Sie ansprechen?


Herr StD Bernhard Breuer

Anmeldungen sind über das Portal Schüler Online ab Ausgabe der Halbjahreszeugnisse möglich