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Aktualisierung der Maskenpflicht

Ab dem 21.06. gilt die geänderte Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die das Tragen von Masken außerhalb von Schulgebäuden neu regelt. Im §1 (3) heißt es:

„…(3) Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Gesichtsmaske gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen, soweit nachstehend nicht Abweichendes geregelt ist. …“

Alle weiteren Regelungen bleiben in Kraft.

Liebe Schülerinnen und Schüler,
wir möchten diese Gelegenheit nutzen, Ihnen großen Dank für Ihr vorbildliches Verhalten im Rahmen der zur Eindämmung der Pandemie geltenden Regeln auszusprechen. Bitte bleiben Sie dran…

Tagesaktuelle Informationen sind auf den Seiten unseres Schulträgers verfügbar.
Was Sie über das Corona-Virus wissen müssen…“, kann bei der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration in Albanisch (Çfarë duhet të dini mbi koronën), Arabisch (معلومات حول فيروس كورونا), Bulgarisch (Какво трябва да знаете сега за коронавируса), Chinesisch (关于冠状病毒,您需要知道什么), Farsi/Dari (آنچه شما باید اکنون درباره کورونا بدانید), Kurdisch (TIŞTÊ KU PÊWÎST E DERBARÊ KORONAYÊ BIZANÎ), Somali (Maxaad ubahantahay inaad ka’ogaato hada Corona ha), Türkisch (Korona hakkında bilmeniz gerekenler) und vielen weiteren Sprachen heruntergeladen werden.

Bitte bleiben Sie gesund!
Ihr Team der AHS